alternative-marktdefinition-eng
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/alternative-marktdefinition-engGenerates tighter alternative market definitions.
- Validates narrower boundaries against legal and economic criteria.
- Depends on substitution elasticity data and regulatory databases.
- Decides exclusions via cross-price sensitivity thresholds.
- Outputs revised scope with dominance impact analysis.
SKILL.md
.github/skills/alternative-marktdefinition-engView on GitHub ↗
--- name: alternative-marktdefinition-eng description: Generiert eine engere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begruendung. Benennt ausgeschlossene Produkte und Regionen begruendet den Ausschluss mit Nachfragesubstitution und oekonomischen Kriterien und zeigt Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung. --- # Alternative Marktdefinition — Enger ## Zweck Dieser Skill generiert eine systematisch engere alternative Marktdefinition als Gegenthese zu einer vorgelegten Abgrenzung. Anwendungsfälle: - Eigenes Team: Risiko-Stress-Test der eigenen Abgrenzung. - Gegnerische Partei oder Behörde: Argumentation für engere Definition. - Missbrauchsverfahren: Nachweis dominanter Stellung auf engerem Markt. ## Vorgehensweise ### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen Welche Produkte/Regionen sind in der vorgelegten Abgrenzung enthalten? ### Schritt 2: Ausschlusskandidaten identifizieren Welche Produkte werden bisher einbezogen, sind aber tatsächlich schwache Substitute? Kriterien für den Ausschluss: - Niedrige Kreuzpreiselastizität (< 0,3 als Indiz). - Deutlich unterschiedliche Verwendungszwecke (Konsumgut vs. Investitionsgut). - Unterschiedliche Regulierung (Verschreibungspflicht vs. frei verkäuflich). - Qualitätsgefälle (Premium vs. Standard, verschiedene Kundensegmente). - Räumliche Trennung durch Transportkosten oder regulatorische Grenzen. ### Schritt 3: Juristische Begründung Referenz auf Rechtsprechung, die engere Definitionen stützt: - EuGH Rs. 27/76 — *United Brands*: Bananen, nicht „frische Früchte". - EuGH Rs. 85/76 — *Hoffmann-La Roche*: Einzelne Vitamingruppen, nicht „Vitamine". - EuGH Rs. C-176/19 P — *Servier*: Einzelner Wirkstoff, nicht „Antihypertensiva". ### Schritt 4: Ökonomische Begründung - Diversion-Ratio-Analyse: Welche Diversion Ratio fließt aus dem engeren Markt heraus? - SSNIP-Test auf engem Markt: Ist 5-Prozent-Preiserhöhung profitabel? ### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil ``` Vorgelegter Marktanteil (weiter Markt): [X%] Marktanteil bei engerer Abgrenzung: [Y%] Änderung: [+Z Prozentpunkte] Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht] Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...] ``` ### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition Bewertung der Vertretbarkeit der engeren Definition: - **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz und konsistente Behördenpraxis. - **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, aber nicht eindeutig. - **Schwach**: Nur theoretisch argumentierbar. ## Leitentscheidungen Engere Marktdefinition - EuGH, Urt. v. 14.02.1978 — Rs. 27/76 (United Brands), Slg. 1978, 207 — Bananen als eigenstaendiger Markt gegenueber anderen frischen Fruechten; Saisonalitaet und Konsumgewohnheiten als Abgrenzungskriterien. - EuGH, Urt. v. 13.02.1979 — Rs. 85/76 (Hoffmann-La Roche), Slg. 1979, 461 — Einzelne Vitamingruppen als getrennte Maerkte; fehlende Substitutionsfaehigkeit zwischen Vitamintypen entscheidend. - EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Enger Pharmaka-Markt; einzelner Wirkstoff nicht austauschbar gegen andere Antihypertensiva; therapeutische Austauschbarkeit massgeblich. - BGH, Urt. v. 07.11.2023 — KZR 67/21, WuW 2024, 90 — Engere Marktdefinition bei Nachfrageoligopol; Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB greift bei 40 Prozent Marktanteil auf engem Markt. ## Kommentarliteratur - Bechtold/Bosch GWB §§ 18, 19 Rn. 1-60 (Marktabgrenzung, Marktbeherrschung) - Mestmaecker/Schweitzer Europaeisches Wettbewerbsrecht Art. 102 AEUV Rn. 1-50 (Marktdefinition EuGH-Praxis) ## Standardformulierung für Schriftsatz > „Selbst wenn man — entgegen der hier vertretenen Auffassung — den Markt enger definiert und [Produkt X] ausklammert, weil [Begründung], ergibt sich ein Marktanteil des Antragstellers von [Y%], was [Ergebnis] zur Folge hat."