alternative-marktdefinition-weit
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/alternative-marktdefinition-weitDieser Skill generiert eine systematisch weitere alternative Marktdefinition. Anwendungsfälle: - Fusionskontrolle: Verringerung des kombinierten Marktanteils durch breitere Definition. - Missbrauchsabwehr: Entkräftung der Marktbeherrschungsvorwürfe durch breiteren Markt. - Eigenes Team: Stress-Test zur Stärkung der eigenen Position.
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--- name: alternative-marktdefinition-weit description: Generiert eine weitere alternative Marktdefinition mit juristischer und oekonomischer Begruendung. Benennt einzuschliessende Produkte und Regionen begruendet den Einschluss mit Nachfragesubstitution Supply-Side-Faktoren und oekonomischen Kriterien und zeigt Auswirkung auf Marktanteil und Marktbeherrschungsvermutung. --- # Alternative Marktdefinition — Weiter ## Zweck Dieser Skill generiert eine systematisch weitere alternative Marktdefinition. Anwendungsfälle: - Fusionskontrolle: Verringerung des kombinierten Marktanteils durch breitere Definition. - Missbrauchsabwehr: Entkräftung der Marktbeherrschungsvorwürfe durch breiteren Markt. - Eigenes Team: Stress-Test zur Stärkung der eigenen Position. ## Vorgehensweise ### Schritt 1: Ausgangsdefinition aufnehmen Welche Produkte/Regionen enthält die vorgelegte Abgrenzung? ### Schritt 2: Einschlusskandidaten identifizieren Welche Produkte wurden bisher ausgeschlossen, könnten aber substitutiv sein? Kriterien für den Einschluss: - Überlappende Verwendungszwecke aus Kundensicht. - Angebotsseitige Substitution innerhalb eines Jahres möglich. - Kreuzpreiselastizität > 0,4 (Indiz für Substitutionsbeziehung). - Überschneidende Kundengruppen und Einsatzgebiete. - Behördenpraxis in anderen Verfahren hat breiteren Markt anerkannt. ### Schritt 3: Juristische Begründung Referenz auf Rechtsprechung, die breitere Definitionen stützt: - EU-Bekanntmachung 2024, Rn. 28 ff.: Supply-Side Substitution als Marktabgrenzungsinstrument. - EuGH Rs. 322/81 — *Michelin I*: Angebotsseitige Umstellungen bei Reifenherstellung. - Praxis der Kommission: Fusionsfälle, in denen Markt breit definiert wurde. ### Schritt 4: Ökonomische Begründung - SSNIP-Test: Bei Einschluss des breiteren Produktsatzes wird Preiserhöhung unrentabel → breiterer Markt korrekt. - Wettbewerbsdisziplinierung: Selbst wenn Produkte nicht perfekte Substitute, bringen sie Preisdruck. - Importkonkurrenz bei räumlicher Erweiterung: Ausländische Anbieter disziplinieren Inland. ### Schritt 5: Auswirkung auf Marktanteil ``` Vorgelegter Marktanteil (enger Markt): [X%] Marktanteil bei weiterer Abgrenzung: [Y%] Änderung: [-Z Prozentpunkte] Marktbeherrschungsvermutung § 18 Abs. 4 GWB: [greift / greift nicht] Auswirkung auf Verfahrensergebnis: [...] ``` ### Schritt 6: Stärke der alternativen Definition - **Sehr gut vertretbar**: Klare Evidenz für Substitutionsbeziehungen. - **Vertretbar**: Einige Anhaltspunkte, Behörde wird Argumente prüfen. - **Schwach**: Nur zur Risikodarstellung geeignet. ## Leitentscheidungen Weitere Marktdefinition - EuGH, Urt. v. 09.11.1983 — Rs. 322/81 (Michelin I), Slg. 1983, 3461 — Angebotsseitige Umstellung bei Reifenherstellung als Abgrenzungskriterium; Produzenten koennen kurzfristig auf anderen Markt wechseln. - EuGH, Urt. v. 26.11.1998 — C-7/97 (Bronner), Slg. 1998, I-7791 — Weiter Markt fuer Hauszustellungsdienste; infrastrukturbedingte Abhaengigkeit als Faktor. - EK, Beschl. v. 04.09.2019 — COMP/M.9064 (Google/Fitbit) — Weiter Markt Wearables; Substitution zwischen Smart-Watch und Fitness-Band trotz Unterschiede moeglich. - BGH, Urt. v. 06.11.2018 — KZR 54/17, WuW 2019, 87 — Supply-Side-Substitution als Einschlusskritierium; kurzfristige Produktionsumstellung gruendet weite Marktdefinition. ## Kommentarliteratur - Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-40 (Marktabgrenzungsmethoden, Angebots-/Nachfragesub.) - EU-Marktdefinitionsbekanntmachung 2024 Rn. 28-50 (Supply-Side Substitution) ## Standardformulierung für Schriftsatz > „Bezieht man — dem Verständnis der Nachfrager entsprechend — auch [Produkt X] in den relevanten Markt ein, weil [Begründung], reduziert sich der Marktanteil auf [Y%]. Die Marktbeherrschungsvermutung des § 18 Abs. 4 GWB wäre dann nicht erfüllt." ## Ergänzung: räumliche Erweiterung Wenn nationale Marktdefinition angegriffen werden soll: - EWR-weiter Markt: Importquote analysieren, Preiskonvergenz nachweisen. - Globaler Markt: Globale Anbieter und Handelsströme dokumentieren.