anw-aussetzung-vollziehung
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/anw-aussetzung-vollziehung1. Ist ein Einspruch bereits eingelegt? (Voraussetzung für FA-Antrag nach § 361 AO) 2. Wie hoch ist der strittige Steuerbetrag? (Proportionalität der Begründungstiefe) 3. Hat das FA bereits eine AdV-Entscheidung getroffen? → Ja: direkt Stufe 2 (FG § 69 Abs. 3 FGO) 4. Droht unmittelbare Vollstreckung (Pfändungsankündigung, Kontopfändung)? → Eilantrag beim FG möglich 5. Liegt ein Fall unbilliger Härte vor (Existenzbedrohung, Insolvenz bei Zahlung)? 6. Soll hilfsweise Aufhebung der Vollziehung beantragt werden (bereits gezahlte Steuer zurückfordern)?
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--- name: anw-aussetzung-vollziehung description: "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung AdV stellen um Steuerzahlung bis zur Streitentscheidung auszusetzen. Anwendungsfall Mandant hat Einspruch eingelegt will aber Nachforderung nicht sofort zahlen. Zweistufig zuerst beim Finanzamt § 361 Abs. 2 AO bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmaessigkeit oder unbilliger Haerte dann bei Ablehnung beim Finanzgericht § 69 Abs. 3 FGO. Pruefung Anordnungsanspruch ernstliche Zweifel oder unbillige Haerte und Anordnungsgrund drohende Vollziehung. Inkludiert eidesstattliche Versicherung. Output AdV-Antrag an FA und Antrag an FG. Abgrenzung zu anw-einspruch-finanzamt und anw-stundung-erlass-vollstreckungsaufschub." --- # Aussetzung der Vollziehung (AdV) ## Triage — kläre vor dem Antrag 1. Ist ein Einspruch bereits eingelegt? (Voraussetzung für FA-Antrag nach § 361 AO) 2. Wie hoch ist der strittige Steuerbetrag? (Proportionalität der Begründungstiefe) 3. Hat das FA bereits eine AdV-Entscheidung getroffen? → Ja: direkt Stufe 2 (FG § 69 Abs. 3 FGO) 4. Droht unmittelbare Vollstreckung (Pfändungsankündigung, Kontopfändung)? → Eilantrag beim FG möglich 5. Liegt ein Fall unbilliger Härte vor (Existenzbedrohung, Insolvenz bei Zahlung)? 6. Soll hilfsweise Aufhebung der Vollziehung beantragt werden (bereits gezahlte Steuer zurückfordern)? ## Hintergrund Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide haben **keine aufschiebende Wirkung** (§ 361 Abs. 1 AO / § 69 Abs. 1 FGO). Die Steuer ist trotz Rechtsmittel zur Fälligkeit zu zahlen. Wer das nicht will: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. ## Zweistufiges Verfahren ### Stufe 1 — Antrag an das Finanzamt (§ 361 Abs. 2 AO) Im laufenden Einspruchsverfahren stellt das FA die Vollziehung aus auf Antrag wenn: - **ernstliche Zweifel** an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen, **oder** - die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine **unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte** zur Folge hätte. ### Stufe 2 — Antrag an das Finanzgericht (§ 69 Abs. 3 FGO) - Antrag zulässig wenn das FA den AdV-Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat **oder** über den Antrag nicht in angemessener Frist entschieden hat (§ 69 Abs. 4 FGO). - Im Klageverfahren auch erstmals direkt an das FG möglich. ## Zentrale Anspruchsgrundlagen & Normen - § 361 Abs. 2 AO — AdV durch das Finanzamt im Einspruchsverfahren - § 69 Abs. 3 und 4 FGO — AdV durch das Finanzgericht im Klageverfahren - § 361 Abs. 2 Satz 3 AO / § 69 Abs. 2 Satz 3 FGO — Sicherheitsleistung - § 237 AO — Aussetzungszinsen (0.15 % pro Monat / 1.8 % pro Jahr) bei Verlust - § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 294 ZPO — Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung - § 69 Abs. 4 FGO — direkter FG-Antrag nach FA-Ablehnung oder FA-Untätigkeit ## Aktuelle Rechtsprechung - BFH, Beschl. v. 14.02.2023 - III B 115/21, BFH/NV 2023, 512 Rn. 14 — Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids setzen voraus, dass bei summarischer Prüfung ein nicht nur geringes Maß an Zweifeln besteht; eine abschließende Würdigung ist nicht erforderlich. - BFH, Beschl. v. 05.09.2022 - XI B 15/22, BFH/NV 2022, 1143 Rn. 9 — Unbillige Härte im Sinne des § 361 Abs. 2 AO liegt vor, wenn die Vollziehung die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen ernsthaft gefährden würde; eine bloße Liquiditätsenge genügt nicht. - BFH, Beschl. v. 22.03.2021 - XI B 7/21, BFH/NV 2021, 1109 Rn. 8 — Die AdV kann trotz Aussetzungszinsen (§ 237 AO) angemessen sein, wenn die Erfolgsaussichten im Hauptverfahren überwiegen; das Gericht hat kein freies Ermessen. - BFH, Beschl. v. 12.11.2020 - V B 32/20, BFH/NV 2021, 228 Rn. 6 — Im AdV-Verfahren nach § 69 FGO ist eine vollständige Sachverhaltsprüfung nicht geboten; es genügt, wenn schlüssig vorgetragen wird, dass ernstliche Zweifel bestehen. ## Kommentarliteratur - Tipke/Kruse, AO/FGO, § 361 AO Rn. 1-50 (Aussetzung der Vollziehung durch das FA) - Klein/Brockmeyer, AO, § 361 Rn. 1-40 (BeckOK Steuerrecht) - Gräber/Stapperfend, FGO, § 69 Rn. 1-70 (Aussetzung der Vollziehung durch das FG, umfassend) ## Schritt-für-Schritt-Workflow 1. **Einspruch prüfen:** Einspruch eingelegt und Frist gewahrt? Falls nicht → zuerst Einspruch. 2. **Begründung AdV zusammenstellen:** Ernstliche Zweifel (materielle Angriffspunkte aus Bescheidanalyse) oder unbillige Härte (Liquiditätslage, Existenzgefährdung). 3. **Stufe 1 — FA-Antrag:** Formulieren (Vorlage unten), versenden per ELSTER/ERiC oder Briefpost (kein beA an FA). 4. **FA-Antwort-Frist beobachten:** Angemessene Frist ca. 4 Wochen; bei Untätigkeit → Stufe 2. 5. **Stufe 2 — FG-Antrag:** Wenn FA ablehnt oder untätig → Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO über beA. 6. **Eidesstattliche Versicherung:** Bei wirtschaftlicher Härte — Mandant unterschreibt. 7. **Sicherheitsleistung:** Hilfsantrag ohne / hilfsweise gegen Sicherheitsleistung formulieren. 8. **Fristenbuch:** AdV-Status und FA-Reaktionsfrist eintragen (Skill `anw-fristenbuch-steuerrecht`). ## Entscheidungsbaum FA-Antrag gestellt? → **Nein:** FA-Antrag formulieren (§ 361 AO) → Stufe 1 → **Ja:** FA hat entschieden? → Abgelehnt: FG-Antrag § 69 Abs. 3 FGO / Untätig (> 4 Wochen): FG-Antrag § 69 Abs. 4 FGO / Bewilligt: Fertig; Aussetzungszinsen beachten Grundlage der AdV? → **Ernstliche Zweifel:** Substanz aus Einspruchsbegründung, BFH-Rechtsprechung zur Streitfrage → **Unbillige Härte:** Vermögens- und Liquiditätslage, Existenzgefährdung, Belege (Kontoauszüge, BWA) ## Antragsaufbau Stufe 1 (FA) **Adressat:** Finanzamt — Tonfall: sachlich-juristisch ``` An das Finanzamt [ORT] Steuernummer [NUMMER] In dem Einspruchsverfahren über den [STEUERART]-Bescheid [JAHR] vom [DATUM], Az. [AKTENZEICHEN] Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs. 2 AO Wir zeigen die Vertretung des Einspruchsführers [NAME] an und beantragen, die Vollziehung des o.g. Bescheids bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung auszusetzen. Begründung: [Ernstliche Zweifel: ...] [Unbillige Härte: ...] Ohne Sicherheitsleistung; hilfsweise gegen Sicherheitsleistung. [KANZLEI], [DATUM] ``` ## Antragsaufbau Stufe 2 (FG) **Adressat:** Finanzgericht — Tonfall: sachlich-juristisch ``` An das Finanzgericht [BUNDESLAND] [ANSCHRIFT] In der Streitsache [NAME MANDANT] — Antragsteller — gegen Finanzamt [ORT] — Antragsgegner — Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO 1. Die Vollziehung des [STEUERART]-Bescheids [JAHR] vom [DATUM] in Gestalt der FA-Ablehnung vom [DATUM] wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens (Az. FG [AKTENZEICHEN]) ausgesetzt. Hilfsweise wird die Aufhebung der Vollziehung beantragt. 2. Ohne Sicherheitsleistung; hilfsweise gegen Sicherheits- leistung nach richterlichem Ermessen. Begründung: A. Verfahrensgeschichte: [...] B. Ernstliche Zweifel: [...] C. Unbillige Härte (hilfsweise): [...] Beweis: Eidesstattliche Versicherung Anlage Ast 1 [KANZLEI], [DATUM] ``` ## Folge der AdV - **Aussetzung:** Vollziehung bis Bekanntgabe Einspruchsentscheidung bzw. bis Rechtskraft. - **Aussetzungszinsen** § 237 AO bei Verlust des Einspruchs / der Klage — 0.15 % pro Monat (1.8 % pro Jahr). - **Aufhebung Vollziehung** bei bereits gezahlter Steuer — Rückerstattung. - **Teilaussetzung** möglich wenn nur ein Teil des Bescheids streitig ist. ## Frist Keine gesetzliche Antragsfrist. Empfehlung: zusammen mit Einspruch oder Klage einreichen, spätestens vor Fälligkeit der Steuerschuld. ## Output-Template Mandantenschreiben **Adressat:** Mandant — Tonfall: verständlich-erklärend ``` Betreff: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [STEUERART] [JAHR] Sehr geehrte/r [NAME MANDANT], wir haben heute beim Finanzamt [ORT] beantragt, die Vollziehung des [STEUERART]-Bescheids vom [DATUM] auszusetzen. Das bedeutet, dass Sie die streitige Steuer von [BETRAG] Euro vorerst nicht zahlen müssen. Wichtig: Falls wir im Einspruch unterliegen, fallen Aussetzungszinsen an (1.8 % pro Jahr auf den ausgesetzten Betrag, § 237 AO). Wir informieren Sie über den weiteren Verfahrensgang. [KANZLEI], [DATUM] ``` ## Ausgabe - `adv-antrag-<az>-<datum>.docx` (Stufe 1 FA oder Stufe 2 FG). - Eidesstattliche Versicherung als Anlage. - Eintrag im Fristenbuch: FA-Reaktionsfrist beobachten — bei Überschreitung Stufe 2 FG (`anw-fristenbuch-steuerrecht`). ## Versand AdV-Antrag beim **Finanzamt** (§ 361 AO): über ELSTER/ERiC, Briefpost oder Telefax. **beA an Finanzamt unzulässig** seit 6.12.2024 (§ 87a Abs. 1 S. 2 AO n.F.). AdV-Antrag beim **Finanzgericht** (§ 69 Abs. 3 FGO): über beA (§ 52d FGO). Vor Versand `versand-vor-check` aus `kanzlei-allgemein`.