bescheid-frist-quick-check
npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/bescheid-frist-quick-check- BSG, Urt. v. 27.10.2020 - B 14 AS 31/19 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 91 Rn. 18 — Bekanntgabe-Fiktion § 37 SGB X (seit 01.01.2025: 4 Tage n.F.): Bei Bestreiten der Bekanntgabe trägt die Behörde die Beweislast für den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post; Zweifel gehen zulasten der Behörde. - BSG, Urt. v. 04.03.2014 - B 14 AS 62/13 R, SozR 4-4200 § 37 Nr. 6 Rn. 14 — Fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (§ 66 Abs. 2 SGG): Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr; Unrichtigkeit liegt auch bei Fehlen des Hinweises auf Schriftform oder Dienststelle vor. - BSG, Beschl. v. 26.07.2018 - B 9 SB 33/18 B, BeckRS 2018, 23455 Rn. 11 — Wiedereinsetzung (§ 67 SGG): Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden; verspasste Zwei-Wochen-Frist führt zur Unzulässigkeit des Antrags; keine Nachsicht bei anwaltlich vertretener Partei. - BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 21 Rn. 16 — Überprüfungsantrag § 44 SGB X nach Bestandskraft: Rückwirkung maximal 4 Jahre ab Antragsjahr; keine Ausschlussfrist; jederzeit stellbar.
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--- name: bescheid-frist-quick-check description: "60-Sekunden-Sofortpruefung der Frist eines sozialrechtlichen Bescheids. Eingabe Datum der Bekanntgabe (Zugang) und Datum des Bescheids und Status der Rechtsbehelfsbelehrung. Berechnung Widerspruchsfrist § 84 SGG ein Monat ab Bekanntgabe. Bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr ab Bekanntgabe nach § 66 Abs. 2 SGG. Bekanntgabe-Fiktion bei einfachem Brief vier Tage ab Aufgabe zur Post § 37 Abs. 2 SGB X n.F. (seit 1.1.2025 PostModG; davor drei Tage). Endet mit Ampel rot (verstrichen) gelb (knapp unter zwei Wochen) gruen (komfortabel) plus Frist-Datum und Vorfrist-Datum. Vorschalt-Skill fuer alles weitere. Pruefung Wiedereinsetzung § 67 SGG bei roter Ampel. Pruefung § 44 SGB X Ueberpruefungsantrag wenn Wiedereinsetzung ausgeschlossen." --- # Frist-Quick-Check ## Aktuelle Rechtsprechung - BSG, Urt. v. 27.10.2020 - B 14 AS 31/19 R, SozR 4-4200 § 11 Nr. 91 Rn. 18 — Bekanntgabe-Fiktion § 37 SGB X (seit 01.01.2025: 4 Tage n.F.): Bei Bestreiten der Bekanntgabe trägt die Behörde die Beweislast für den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post; Zweifel gehen zulasten der Behörde. - BSG, Urt. v. 04.03.2014 - B 14 AS 62/13 R, SozR 4-4200 § 37 Nr. 6 Rn. 14 — Fehlende oder unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung (§ 66 Abs. 2 SGG): Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr; Unrichtigkeit liegt auch bei Fehlen des Hinweises auf Schriftform oder Dienststelle vor. - BSG, Beschl. v. 26.07.2018 - B 9 SB 33/18 B, BeckRS 2018, 23455 Rn. 11 — Wiedereinsetzung (§ 67 SGG): Antrag muss binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden; verspasste Zwei-Wochen-Frist führt zur Unzulässigkeit des Antrags; keine Nachsicht bei anwaltlich vertretener Partei. - BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R, SozR 4-1300 § 44 Nr. 21 Rn. 16 — Überprüfungsantrag § 44 SGB X nach Bestandskraft: Rückwirkung maximal 4 Jahre ab Antragsjahr; keine Ausschlussfrist; jederzeit stellbar. Sofort-Eingangstür zu jedem Bescheid. Vor Bescheidanalyse, vor Widerspruchsentwurf. **Nichts** vorher tun. ## Eingabe - Datum auf dem Bescheid - Datum der Bekanntgabe (Zugang, Posteingang) - Hat der Bescheid eine **Rechtsbehelfsbelehrung**? (ja / nein / unklar / nur teilweise) - Versandweg (einfacher Brief / Postzustellungsurkunde PZU / Einschreiben mit Rueckschein / elektronisch) ## Rechtsgrundlagen — Kompakt | Norm | Inhalt | |---|---| | § 84 Abs. 1 SGG | Widerspruchsfrist ein Monat ab Bekanntgabe | | § 66 Abs. 1 SGG | Frist läuft nur bei korrekter Rechtsbehelfsbelehrung | | § 66 Abs. 2 SGG | Bei fehlender / unrichtiger Belehrung ein Jahr ab Bekanntgabe | | § 37 Abs. 2 SGB X n.F. | Bekanntgabe-Fiktion einfacher Brief — am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (seit 1.1.2025 PostModG; bei Aufgabe vor dem 1.1.2025: dritter Tag a.F.) | | § 87 SGG | Klagefrist ein Monat nach Zustellung Widerspruchsbescheid | | § 67 SGG | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter Versaeumung | | § 44 SGB X | Überprüfungsantrag — auch nach Bestandskraft | | § 86b SGG | Eilrechtsschutz beim Sozialgericht | ## Algorithmus Schritt 1 — Bekanntgabe bestimmen: - PZU oder Einschreiben mit Rueckschein → Datum auf Urkunde - Einfacher Brief → drei Tage nach Aufgabe zur Post (Datum auf Bescheid plus drei Tage, sofern nicht Mandant früheres Zugangsdatum angibt) - Elektronisch über Postfach → tatsächliches Abrufdatum, spaetestens drei Tage Schritt 2 — Fristbeginn ist der Tag nach Bekanntgabe (§ 26 Abs. 1 SGB X iVm § 187 Abs. 1 BGB). Schritt 3 — Fristende ist eine Monat später, abends 24 Uhr, ggf. mit § 26 Abs. 3 SGB X (Wochenende, Feiertag). Schritt 4 — Falls Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft: Frist ist ein Jahr. ## Ampel | Status | Verbleibende Tage | Sofortaktion | |---|---|---| | GRUEN | mehr als 14 | normale Bearbeitung, Akteneinsicht parallel | | GELB | 4 bis 14 | Vorrang Widerspruch heute oder morgen, Begründung nachreichen § 84 Abs. 1 SGG | | ROT | weniger als 4 | sofort Widerspruchsschreiben „dem Grunde nach" — Begründung folgt | | VERSTRICHEN | minus | Wiedereinsetzung § 67 SGG prüfen, ggf. § 44 SGB X | | EILBEDARF | egal | parallel `eilantrag-sozialrecht` | ## Output-Format Liefere immer diese genau drei Zeilen plus Aktion: ``` FRIST-QUICK-CHECK [Mandant] — [Az] Bekanntgabe: [TT.MM.JJJJ] (Grundlage: [PZU / Brief plus vier Tage § 37 Abs. 2 SGB X n.F. / Mandantenangabe]) Frist Widerspruch: [TT.MM.JJJJ] — verbleibend [N Tage] Belehrung: [korrekt / fehlt / unrichtig — Konsequenz: Frist Monat / Jahr] Ampel: [GRUEN / GELB / ROT / VERSTRICHEN / EILBEDARF] Sofort: [konkrete erste Handlung heute] ``` ## Wiedereinsetzung § 67 SGG — Kurzprüfung Voraussetzungen alle: - Frist unverschuldet versäumt (Krankheit, Naturkatastrophe, kein Verschulden der Anwaltschaft auf den Mandanten zugerechnet § 73 Abs. 6 SGG iVm § 85 ZPO) - Antrag binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses - Glaubhaftmachung (Attest, Bestätigung) - Nachholung der versäumten Handlung im selben Schriftsatz Wenn nicht alle erfüllt → kein Wiedereinsetzungsantrag, stattdessen `§ 44 SGB X` Überprüfungsantrag prüfen. ## Faustregel Bestandskraft und § 44 § 44 Abs. 1 SGB X greift, wenn der Bescheid **rechtswidrig** war und der Mandant deshalb zu wenig oder gar keine Leistung erhalten hat. Rueckwirkung max. vier Jahre § 44 Abs. 4 SGB X. Antragsstellung jederzeit möglich. ## Anschluss-Skills | Ergebnis | Nächster Skill | |---|---| | Ampel grün oder gelb | `bescheidanalyse` | | Ampel rot | `widerspruch-formulieren` (Kurzfassung dem Grunde nach) | | Ampel verstrichen, Wiedereinsetzung möglich | `widerspruch-formulieren` mit Antrag § 67 SGG | | Ampel verstrichen, keine Wiedereinsetzung | Prüfung § 44 SGB X (eigenständiger Pfad) | | Eilbedarf | `eilantrag-sozialrecht` parallel |