darlehenshoehe-konditionen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/darlehenshoehe-konditionenCapture loan terms and prepare contract sections for Phase A.
- Collects EUR amount, fixed two-year duration, and five percent interest.
- Integrates with bank systems for IBAN, BIC, and payment routing.
- Applies standard clauses to exclude termination rights and set interest.
- Outputs structured data for §§ 1 to 3 contract preparation.
SKILL.md
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--- name: darlehenshoehe-konditionen description: "Erfassung und Dokumentation der Darlehenskonditionen: EUR-Betrag, Laufzeit (Standard zwei Jahre Feste Laufzeit), Zinssatz (Standard fuenf Prozent p.a. pro rata temporis act/360), Auszahlungsmodus (sieben Bankarbeitstage), Bankverbindung der Gesellschaft, aufschiebende Bedingungen und Kuendigungsausschluss." --- # Darlehensbetrag und Konditionen ## Zweck Dieser Skill erfasst alle wirtschaftlichen Kernkonditionen des Wandeldarlehens und bereitet die Vertragsabschnitte §§ 1 bis 3 vor (Darlehensgewährung, Laufzeit, Rückzahlung, Verzinsung). Phase A des Lebenszyklus. ## Eingaben - Darlehensbetrag in EUR (in Ziffern und in Worten) - Laufzeit in Jahren (Standard: zwei Jahre) - Zinssatz p.a. (Standard: fünf Prozent; Basis act/360) - Zinsabführung: Standard keine unterjährige Zahlung, Zinsen fällig bei Rückzahlung oder Wandlung - Auszahlungsfrist: Standard sieben deutsche Bankarbeitstage nach beidseitiger Unterzeichnung - Bankverbindung der Gesellschaft: Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Verwendungszweck - Aufschiebende Bedingungen aus Term Sheet (falls vorhanden) - Ordentliches Kündigungsrecht: ausgeschlossen (§ 2.3 Standardklausel) ## Rechtlicher Rahmen ### Primärnormen - §§ 488 ff. BGB (Darlehensvertrag, Zinspflicht, Fälligkeit) - § 490 Abs. 1 BGB (außerordentliche Kündigung bei Vermögensverschlechterung – wird vertraglich ausgeschlossen) - § 314 BGB (Kündigung aus wichtigem Grund, bleibt unberührt) - § 44 InsO, § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) - §§ 3, 4 StaRUG (Einschränkung Kündigungsrechte im Restrukturierungsrahmen) ### Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 7. März 2013 – IX ZR 7/12 (Kongruenzdeckung Darlehensrückzahlung) - BGH, Urt. v. 29. Januar 2015 – IX ZR 279/13 (Fälligkeitsklausel und Insolvenz) ## Vorgehen ### 1. Darlehensbetrag festhalten EUR-Betrag in Ziffern und in Worten (z. B. „EUR 250000 (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro)"). Keine Tausenderpunkte in Zifferndarstellung, um Verwechslungen zu vermeiden. ### 2. Laufzeit und Festes Ende Startdatum: Datum vollständiger Unterzeichnung durch alle Parteien. Enddatum: Startdatum plus zwei Jahre ohne Kündigung erforderlich. Beispiel: Unterzeichnung 01.06.2025 → Ende 31.05.2027. ### 3. Zinssatz und Berechnungsbasis Standard: fünf Prozent p.a., pro rata temporis, act/360. Formel: Zinsen = Kapital × Zinssatz × (Tage / 360). Keine unterjährige Zahlung; Zinsen aufgelaufen bis Rückzahlung oder Wandlung. ### 4. Auszahlungsmodus Sieben deutsche Bankarbeitstage ab vollständiger Unterzeichnung. Überweisung auf die folgende Bankverbindung der Gesellschaft (Tabelle eintragen). ### 5. Aufschiebende Bedingungen Falls Term Sheet Bedingungen enthält: genau aufführen. Falls keine: ausdrücklich klarstellen, dass keine vorliegen. ### 6. Kündigungsausschluss formulieren Ordentliche Kündigung ausgeschlossen für alle Parteien. § 490 Abs. 1 BGB vertraglich ausgeschlossen. Wichtiger Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. ## Beispielrechnung Zinsen | Parameter | Wert | |---|---| | Darlehensbetrag | EUR 250000 | | Zinssatz | fünf Prozent p.a. | | Laufzeit | 2 Jahre (730 Tage) | | Zinsen act/360 | EUR 250000 × 0.05 × (730/360) = EUR 25694 | | Wandlungsbetrag | EUR 275694 | ## Risiken und Red Flags | Konstellation | Rot | Orange | Grün | |---|---|---|---| | Zinssatz über zwanzig Prozent p.a. | Sittenwidrigkeitsprüfung § 138 BGB | Zehn bis zwanzig Prozent | Unter zehn Prozent | | Auszahlung vor Unterzeichnung erfolgt | Vertrag ex post unwirksam riskant | Auszahlung auf Anweisung | Auszahlung nach Unterzeichnung | | Keine Bankverbindung vorhanden | Auszahlung blockiert | Konto in Eröffnung | Konto bekannt | | Laufzeit über fünf Jahre | Langfristigkeit prüfen | Drei bis fünf Jahre | Standard zwei Jahre | ## Querverweise - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungsmechanik-konzipieren/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/rangruecktritt-formulieren/SKILL.md` - `wandeldarlehen-lebenszyklus/skills/wandlungspreis-berechnung/SKILL.md` ## Quellen und Updates Stand: 05/2026. Bei Änderung BGB-Darlehensrecht aktualisieren. ## Vertiefung — Aktuelle Rechtsprechung ### Leitsatz-Zitate BGH, Urt. v. 07.03.2013 — **IX ZR 7/12**, BGHZ 196, 363 Rn. 18: Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens innerhalb eines Jahres vor Insolvenzantragstellung ist nach § 135 Abs. 1 InsO anfechtbar; bei Wandeldarlehen gilt dies entsprechend, wenn die Rückzahlung anstelle der Wandlung gewählt wird und der Gesellschafter im Nachrangverhältnis steht. BGH, Urt. v. 29.01.2015 — **IX ZR 279/13**, NJW 2015, 1181 Rn. 14: Fälligkeitsklauseln in Darlehensverträgen, die bei Insolvenzantragstellung sofortige Rückzahlung vorsehen, sind nach § 119 InsO unwirksam; Wandeldarlehen sollten deshalb keine insolvenzabhängige Fälligkeitsbeschleunigung enthalten. BGH, Urt. v. 29.09.2015 — **II ZR 271/14**, BGHZ 207, 54 Rn. 22: Der Zinssatz eines Gesellschafterdarlehens muss fremdüblich sein; ein übermäßiger Zinssatz kann als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden oder der Sittenwidrigkeitskontrolle nach § 138 BGB unterliegen; Maßstab ist der Vergleich mit dem Marktzins für vergleichbare Risiken. ### Normen-Ergänzung §§ 488, 491 ff. BGB (Darlehensvertrag) → § 490 BGB (Kündigung, vertraglich ausgeschlossen) → § 314 BGB (Kündigung wichtiger Grund, unberührt) → § 138 BGB (Sittenwidrigkeit überhöhter Zins) → §§ 135, 143 InsO (Anfechtung Rückzahlung Gesellschafterdarlehen) → § 119 InsO (Unwirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln) → §§ 3, 4 StaRUG (Restrukturierungsrahmen)