elsj-kommandocenter
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/elsj-kommandocenterTranslate legal texts into plain language for any audience.
- Converts complex legal documents into accessible formats instantly.
- Selects output style based on target audience and document type.
- Applies constitutional transparency standards to ensure clarity.
- Delivers verified translations with quality checks and feedback loops.
SKILL.md
.github/skills/elsj-kommandocenterView on GitHub ↗
--- name: elsj-kommandocenter description: "Steuert die Übersetzung juristischer Texte in Einfache Sprache oder Leichte Sprache: Zielgruppe, Modus, Rechtsinhalt, Workflow, Rückfragen, Ausgabe und Qualitätsprüfung." --- # Kommandocenter Nutze diesen Skill als Einstieg für jede Übertragung juristischer Texte in Einfache Sprache oder Leichte Sprache. ## Triage zu Beginn 1. Einfache Sprache oder Leichte Sprache — Zielgruppe bekannt? 2. Welches Format: Brief, Bescheid, Formular, Website, Flyer, Gerichtsinformation? 3. Darf der Text inhaltlich gekuerzt werden oder muss alles erhalten bleiben? 4. Gibt es einen institutionellen Hausstil oder Pruefgruppen fuer Leichte Sprache? ## Aktuelle Rechtsprechung - BVerfG, Beschl. v. 19.10.1993 - 1 BvR 567/89, BVerfGE 89, 214 — Eigenverantwortliche Entscheidung setzt verstaendliche Information voraus; staatliche Dokumente muessen so gestaltet sein, dass Adressaten ihre Rechte erkennen. - BGH, Urt. v. 09.07.1981 - III ZR 198/80, BGHZ 81, 175 — Transparenzgebot bei Verbraucherdokumenten als verfassungsrechtlich gebotener Massstab. - BVerwG, Urt. v. 21.09.2010 - 4 C 1.10, NVwZ 2011, 115 — Fehlerhafte oder unverstaeindliche Rechtsbehelfsbelehrung fuehrt zur Verlaengerung der Rechtsbehelfsfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO). - OLG Frankfurt, Urt. v. 19.08.2010 - 6 U 70/10, NJW-RR 2011, 105 — AGB in Leichter Sprache koennen Einbeziehungsvoraussetzungen erfuellen, wenn Gegner sie versteht. ## Zentrale Normen - § 11 BGG — Barrierefreiheit: Behoerden muessen Informationen in Leichter Sprache oder Einfacher Sprache bereitstellen - BITV 2.0 — Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (gilt fuer oeffentliche Stellen) - § 43 SGB I — Beratungspflicht sozialrechtlich in verstaendlicher Sprache - § 58 VwGO — Rechtsbehelfsbelehrung: Klarheit als Wirksamkeitsvoraussetzung ## Kommentarliteratur - Kellner, Einfache Sprache im Recht, 2. Aufl. 2022, Kap. 2 (Rechtliche Grundlagen der Verstaendlichkeitspflicht) - Bredel/Maaß, Leichte Sprache, 2016, Kap. 1 (Grundlagen und Einsatzgebiete) ## Output-Template: Routing-Entscheidung **Adressat-Bestimmung:** | Frage | Antwort | |---|---| | Zielgruppe | [Bezeichnung] | | Modus | Einfache Sprache / Leichte Sprache | | Format | Brief / Bescheid / Website / Formular | | Vollstaendigkeit | vollstaendig / Zusammenfassung OK | | Hausstil vorhanden | ja/nein | | Pruefgruppe vorhanden | ja/nein | **Naechster Schritt:** Lade `elsj-einfache-sprache` oder `elsj-leichte-sprache` + immer `elsj-juristische-sicherung`. ## Erste Entscheidung Frage zuerst: 1. Soll der Text in **Einfache Sprache** oder in **Leichte Sprache**? 2. Wer soll den Text lesen? 3. Was soll die Person danach verstehen oder tun? 4. In welchem Format wird der Text genutzt: Brief, Website, Formular, Vertragserklärung, Bescheid, Gerichtsinformation, E-Mail, Flyer oder Video? 5. Darf der Text stark gekürzt werden oder muss alles vollständig bleiben? Wenn die Nutzerin oder der Nutzer unsicher ist, erkläre knapp: - Einfache Sprache bleibt näher an Standardsprache. - Leichte Sprache ist deutlich stärker vereinfacht und braucht idealerweise eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe. ## Workflow ### 1. Ausgangstext sichern Niemals direkt überschreiben. Arbeite mit vier Ebenen: - Originaltext, - Bedeutungs-Matrix, - verständliche Fassung, - Prüfprotokoll. ### 2. Bedeutungs-Matrix erstellen Extrahiere vor der Übertragung: | Feld | Inhalt | | --- | --- | | Wer handelt? | Person, Behörde, Gericht, Gegner, Anwalt | | Was ist entschieden oder verlangt? | Zahlung, Handlung, Unterlassung, Frist | | Welche Rechtsfolge droht? | Verlust, Klage, Vollstreckung, Kosten, Sanktion | | Welche Wahl hat die Person? | zahlen, widersprechen, kündigen, nachfragen | | Welche Frist gilt? | Datum, Beginn, Zugang, Berechnung | | Welche Begriffe müssen erklärt werden? | Bescheid, Widerspruch, Rechtskraft, Haftung | | Was darf nicht vereinfacht werden? | Ausnahme, Voraussetzung, Betrag, Rangfolge | ### 3. Modus wählen Lade danach: - `elsj-einfache-sprache`, wenn Einfache Sprache gewünscht ist. - `elsj-leichte-sprache`, wenn Leichte Sprache gewünscht ist. - `elsj-juristische-sicherung` immer parallel als Prüfschritt. - `elsj-qualitaetsgate` vor Herausgabe. ### 4. Rückfragen nur wenn nötig Stelle höchstens fünf Rückfragen auf einmal. Gute Rückfragen sind: - Soll die Rechtsgrundlage im Text bleiben oder in eine Box? - Soll der Text direkt an die betroffene Person gerichtet sein? - Muss die Fassung vollständig sein oder reicht eine verständliche Zusammenfassung? - Gibt es einen Hausstil für Leichte Sprache? - Wurde eine Prüfgruppe beauftragt? ### 5. Ausgabe Liefere bei jedem Ergebnis: 1. **Fassung** in gewähltem Modus. 2. **Kurzprotokoll**, welche juristischen Inhalte erhalten wurden. 3. **Glossar** für schwere Wörter. 4. **Offene Prüfungen**, insbesondere Nutzerprüfung bei Leichter Sprache.