entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-11. Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret? 2. Lag dieser Sachgrund bei **Vertragsschluss** tatsächlich vor? 3. Trägt der Sachgrund die konkrete **Befristungsdauer**? 4. Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG) 5. Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)?
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--- name: entfristung-sachgrund-pruefen-14-abs-1 description: "Sachgrundpruefung Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG: acht Sachgruende; voruebergehender Bedarf; Vertretung; Erprobung; Eigenart der Leistung; haushaltsmittelbedingte Gruende; gerichtlicher Vergleich; BAG-Rechtsprechung zu Darlegungs- und Beweislast." --- # Sachgrundprüfung — § 14 Abs. 1 TzBfG ## Triage zu Beginn — kläre vor der Sachgrundprüfung 1. Welchen Sachgrund behauptet der Arbeitgeber konkret? 2. Lag dieser Sachgrund bei **Vertragsschluss** tatsächlich vor? 3. Trägt der Sachgrund die konkrete **Befristungsdauer**? 4. Wurde der Sachgrund im Vertrag benannt? (erforderlich nach BAG) 5. Gibt es Anzeichen, dass der Sachgrund nur vorgeschoben ist (z.B. Stelle nach Ende weiterbesetzt)? ## Zentrale Normen - § 14 Abs. 1 TzBfG — Sachgrundbefristung (8 Sachgründe Nr. 1–8) - § 14 Abs. 4 TzBfG i.V.m. § 126 BGB — Schriftformerfordernis - § 16 Satz 1 TzBfG — Rechtsfolge: Vertrag gilt als unbefristet - § 17 TzBfG — 3-Wochen-Klagefrist (absolute Ausschlussfrist) - § 138 ZPO — Wahrheitspflicht und substantiiertes Bestreiten ## Aktuelle Rechtsprechung - BAG, Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09, NZA 2010, 1152 — Beim Sachgrund Vertretung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG) muss der Arbeitgeber im Prozess konkret darlegen, welcher konkrete Arbeitnehmer vertreten wird und warum dessen Rückkehr erwartet werden konnte; pauschale Behauptungen einer „Urlaubsvertretung" reichen nicht. - BAG, Urt. v. 18.07.2012 – 7 AZR 443/09, NZA 2013, 161 — Dauerhafter Beschäftigungsbedarf auf einer Stelle widerlegt den Sachgrund „vorübergehender Bedarf" (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG); der Arbeitgeber muss darlegen, dass bei Vertragsschluss eine konkrete Prognose eines nur vorübergehenden Bedarfs bestand. - BAG, Urt. v. 02.06.2010 – 7 AZR 136/09, NZA 2010, 1248 — Der Sachgrund Erprobung (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG) trägt nur eine einmalige Erstbefristung von in der Regel maximal 6 Monaten; bei mehrjähriger vorheriger Tätigkeit entfällt der Erprobungszweck. - BAG, Urt. v. 04.12.2013 – 7 AZR 468/12, NZA 2014, 564 — Kettenbefristungen können auch bei Vorliegen von Sachgründen missbräuchlich sein; das Gericht prüft bei einer Vielzahl aufeinanderfolgender Befristungen eine institutionelle Rechtsmissbräuchlichkeit. ## Kommentarliteratur - ErfK/Müller-Glöge, 25. Aufl. 2025, § 14 TzBfG Rn. 30–75 (Sachgründe im Einzelnen) - Schaub Arbeitsrechts-Handbuch, 20. Aufl. 2023, § 38 Rn. 25 ff. (Sachgrundbefristung Praxis) - HWK/Schmalenberg, 11. Aufl. 2024, § 14 TzBfG Rn. 1 ff. ## Die acht Sachgründe § 14 Abs. 1 TzBfG ### Nr. 1 — Vorübergehender Betriebsbedarf **Voraussetzung:** Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung ist nur vorübergehend (z.B. Saisonarbeit, zeitlich begrenztes Projekt). **Prüfung:** Kann der Arbeitgeber eine **konkrete Prognose** bei Vertragsschluss dartun, dass der Bedarf tatsächlich nur zeitlich begrenzt war? Wird nach Vertragsende dieselbe Stelle wieder besetzt, fehlt es an der Vorübergehenheit (BAG 7 AZR 443/09). **Entscheidungsbaum:** ``` Stelle nach Vertragsende wieder besetzt? ├── Ja → Dauerbeschäftigungsbedarf → Sachgrund Nr. 1 entfällt └── Nein → Prognose konkret dartun → ggf. Sachgrund gegeben ``` ### Nr. 2 — Anschluss an Ausbildung oder Studium **Voraussetzung:** Die Befristung schließt sich unmittelbar an eine Ausbildung oder ein Studium des Arbeitnehmers beim selben Arbeitgeber an. ### Nr. 3 — Vertretung eines Arbeitnehmers **Voraussetzung:** Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt (z.B. Elternzeitvertretung, Krankheitsvertretung). **Prüfung (BAG 7 AZR 121/09):** Konkret darlegen: Welcher Arbeitnehmer? Welche Verhinderung? Welche Rückkehrerwartung? **Indirekter Vertretungsbedarf:** BAG erkennt auch indirekte Vertretung an (Mitarbeiter A vertritt B, C übernimmt Aufgaben von A), wenn kausal nachweisbar. ### Nr. 4 — Eigenart der Arbeitsleistung **Voraussetzung:** Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung (z.B. Rundfunkproduktionen, künstlerische Tätigkeiten). **Selten anerkannt.** ### Nr. 5 — Erprobung **Voraussetzung:** Befristung zur Erprobung des Arbeitnehmers. **Wichtig (BAG 7 AZR 136/09):** Nur als Erstbefristung am Beginn des Arbeitsverhältnisses; in der Regel max. 6 Monate; bei langjähriger Vorbeschäftigung entfällt der Erprobungszweck. ### Nr. 6 — In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe **Voraussetzung:** Gründe liegen in der Person des Arbeitnehmers (z.B. befristete Arbeitserlaubnis, eigener Wunsch des Arbeitnehmers nach befristetem Vertrag, Berufsausbildung neben der Tätigkeit). ### Nr. 7 — Vergütung aus Haushaltsmitteln **Voraussetzung:** Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. **Anwendungsbereich:** Vor allem öffentlicher Dienst. Wird streng geprüft (BVerfG, Beschl. v. 14.03.2012 – 1 BvR 1453/11). ### Nr. 8 — Gerichtlicher Vergleich **Voraussetzung:** Die Befristung beruht auf einem gerichtlichen Vergleich. ## Prüfungsstruktur (für jeden Sachgrund) ``` Schritt 1: Ist der Sachgrund dem Katalog § 14 Abs. 1 TzBfG zuordenbar? Schritt 2: Lag der Sachgrund bei Vertragsschluss vor? (Zeitpunkt!) Schritt 3: War der Sachgrund bei Vertragsschluss für den Arbeitgeber erkennbar? Schritt 4: Trägt der Sachgrund die konkrete Befristungsdauer? Schritt 5: Liegt Rechtsmissbrauch vor? (Kettenbefristung, reine Umgehung) ``` ## Beweislast Der **Arbeitgeber** trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Sachgrunds. Der Arbeitnehmer muss nur die Befristung und das Ende des Vertrags behaupten. ## Output-Template — Sachgrundprüfung **Adressat:** Anwalt/Anwältin — Tonfall: gutachterlich ``` SACHGRUNDPRÜFUNG § 14 ABS. 1 TzBfG Mandant: [NAME] Vereinbartes Vertragsende: [DATUM] Behaupteter Sachgrund: [Nr. X — Bezeichnung] Prüfung: Sachgrund bei Vertragsschluss vorhanden? [Ja/Nein/fraglich] Sachgrund im Vertrag benannt? [Ja/Nein] Sachgrund trägt Befristungsdauer? [Ja/Nein/fraglich] Indizien für Dauerbeschäftigungsbedarf? [Ja/Nein] Kettenbefristung problematisch? [Ja/Nein] Ergebnis: [Sachgrund wirksam / Sachgrund unwirksam — § 16 TzBfG: unbefristet] Nächster Schritt: [Klage nach § 17 TzBfG / weitere Ermittlung] ``` --- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Falsche Sachverhaltsangabe oder falsche Anspruchsgrundlage entwertet das Ergebnis. Dringende Empfehlung anwaltlicher Beratung, insbesondere wegen der Drei-Wochen-Fristen.