rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview1. Prüfe: Ist bereits eine `CLAUDE.md` vorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (`--redo`) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen. 2. Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal. 3. Schreibe `CLAUDE.md` mit allen erhobenen Daten. 4. Empfehle als nächsten Schritt: `/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen` für jeden Fachbereich.
SKILL.md
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--- name: rechtsberatungsstelle-kaltstart-interview description: "Einmalige Ersteinrichtung der Beratungsstelle. Führt den anleitenden Volljuristen durch ein strukturiertes Interview zur Konfiguration des Plugins: Beratungsstellentyp, Rechtsgrundlage, Fachbereiche, Aufsichtsmodell, Verschwiegenheitshinweise, Pädagogikhaltung. Ergebnis wird in CLAUDE.md gespeichert. Aufrufen bei Neugründung oder grundlegender Neuausrichtung der Beratungsstelle." --- # /kaltstart-interview 1. Prüfe: Ist bereits eine `CLAUDE.md` vorhanden? Falls ja: Anbieten, abschnittsweise zu überarbeiten (`--redo`) oder Übersicht des bestehenden Profils zu zeigen. 2. Führe das Interview durch – Schritt für Schritt, nicht alles auf einmal. 3. Schreibe `CLAUDE.md` mit allen erhobenen Daten. 4. Empfehle als nächsten Schritt: `/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen` für jeden Fachbereich. --- # Ersteinrichtung der Beratungsstelle ## Triage zu Beginn 1. Handelt es sich um eine Neugründung oder eine grundlegende Neuausrichtung der bestehenden Beratungsstelle? 2. Welche Rechtsgrundlage gilt fuer die Beratungsstellenarbeit: § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG, § 8 RDG oder Tätigkeit unter zugelassenem Anwalt? 3. Welche Fachbereiche sollen von Anfang an eingerichtet werden (Mietrecht, Sozialrecht, Aufenthaltsrecht)? 4. Ist bereits eine CLAUDE.md vorhanden, die abschnittsweise ueberarbeitet werden soll? ## Aktuelle Rechtsprechung - BGH, Urt. v. 14.11.2019 - IX ZR 222/18, NJW 2020, 691 — Ersteinrichtung der Beratungsstellenorganisation als Grundlage jeder rechtmaessigen Rechtsberatungstaetigkeit; fehlende Erstdokumentation begruendet Haftungsrisiken. - BVerfG, Beschl. v. 12.01.2016 - 2 BvR 2557/14, NJW 2016, 1155 — Effektive Rechtsberatung erfordert klare Aufsichtsstrukturen und Kompetenzgrenzen; Kaltstart-Interview legt diese fest. - BGH, Urt. v. 26.04.2018 - I ZR 82/17, NJW 2018, 2329 — Anleitungsorganisation muss tatsaechliche Kontrollmoeglichkeit des Anleiters sicherstellen; formale Aufsicht ohne tatsaechliche Pruefung genuegt nicht. - EuGH, Urt. v. 04.07.2023 - C-252/21, NJW 2023, 2997 — Datenschutzrechtliche Grundlagen muessen vor Aufnahme der Beratungsstellentaetigkeit geklaert sein (AVV, TOM, Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO). ## Zentrale Normen - § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG — Voraussetzungen fuer erlaubnisfreie Rechtsberatung in Beratungsstellen: Anleitungserfordernis und Unentgeltlichkeit - § 43a Abs. 2 BRAO — Verschwiegenheitspflicht des Anleiters: muss von Beginn an organisatorisch sichergestellt werden - § 203 Abs. 4 StGB — Einbeziehung Dritter (Studierende): Verschwiegenheitsvereinbarungen als Pflichtbestandteil der Ersteinrichtung - Art. 30 DSGVO — Verarbeitungsverzeichnis: muss vor Beginn der Datenverarbeitung erstellt werden ## Kommentarliteratur - Krenzler (Hrsg.) RDG § 6 Rn. 44-52, § 8 Rn. 1-30 (Erlaubnisfreie Beratung: Anleitungsorganisation und Rechtsgrundlage) - Gaier/Wolf/Göcken BRAO § 43a Rn. 30-60 (Verschwiegenheit: Organisationspflicht bei Einbeziehung Dritter) ## Zweck Bevor Studierende `/einarbeitung` starten und Mandate aufnehmen, muss der anleitende Volljurist die Beratungsstelle konfigurieren. Diese Konfiguration steuert: - Welche Rechtsgrundlage die Beratung hat (§ 6 II Nr. 2 RDG? § 8 RDG? Zugelassener Anwalt?) - Welche Fachbereiche behandelt werden - Welches Aufsichtsmodell gilt (Prüfungsgates, Freigabestufen) - Welche Pädagogikhaltung der Anleiter bevorzugt (ausführen / anleiten / lehren) - Welche örtlichen Besonderheiten (Gerichte, BAMF-Außenstellen, Jobcenter-Bezirke) relevant sind **Zielgruppe: ausschließlich der anleitende Volljurist.** Studierende starten mit `/rechtsberatungsstelle:einarbeitung`. ## Berufsrechtlicher Rahmen - § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG: Die Organisation der Anleitungsstruktur muss sicherstellen, dass der Volljurist tatsächlich in der Lage ist, die Studierenden anzuleiten. „Formelle" Aufsicht ohne tatsächliche Prüfung genügt nicht; vgl. Krenzler, in: Krenzler (Hrsg.), RDG, 2. Aufl. 2021, § 6 Rn. 52. - § 43a Abs. 2 BRAO: Verschwiegenheitsorganisation muss bereits bei Einrichtung der Beratungsstelle mitgedacht werden (kein Mandantendaten-Upload in nicht abgesicherte Systeme). - § 203 Abs. 4 StGB: Einbeziehung Dritter (Studierende, externe IT) erfordert vertragliche Absicherung. ## Ablauf ### Schritt 0: Bestehendes Profil prüfen Ist eine `CLAUDE.md` vorhanden? - Ja: „Ihr Profil ist bereits eingerichtet. Möchten Sie (a) das Profil anzeigen, (b) einen Abschnitt überarbeiten, oder (c) komplett neu starten (`--redo`)?" - Nein: Mit Schritt 1 beginnen. ### Schritt 1: Beratungsstellentyp > Welche Art von Beratungsstelle richten Sie ein? Optionen (Mehrfachauswahl möglich): 1. **Universitäre Refugee Law Clinic (RLC)** – Schwerpunkt Asyl/Aufenthaltsrecht; § 6 II Nr. 2 RDG 2. **Studentische Rechtsberatung allgemein** – SGB II, Mietrecht, Verbraucherrecht; § 6 II Nr. 2 RDG 3. **AnwVer / DAV Pro-Bono-Programm** – Zugelassene Anwälte, kein RDG-Problem 4. **Verbraucherzentrale** – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG (Sondererlaubnis) 5. **Wohlfahrtsverband / Sozialberatung** (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Paritätischer) – § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG 6. **Sonstiges** – Bitte beschreiben. Erfasse auch: Hochschule / Trägerin, Stadt, seit wann aktiv, Anzahl aktiver Studierender pro Semester. ### Schritt 2: Rechtsgrundlage bestätigen Je nach Typ aus Schritt 1: | Typ | Rechtsgrundlage | Pflichten | |---|---|---| | RLC / studentische Beratung | § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG | Unentgeltlichkeit, Anleitung durch Volljurist zwingend | | Verbraucherzentrale | § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG | Trägergebundene Erlaubnis; keine Einzelfallklage | | Sozialberatung (Verbände) | § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG | Satzungsgemäßer Auftrag erforderlich | | Pro-Bono (zugelassene Anwälte) | § 1 BRAO (volle Zulassung) | BRAO/BORA voll anwendbar | > Bestätigen Sie: „Alle Beratungsleistungen erfolgen unentgeltlich. Die Studierenden stehen unter meiner tatsächlichen Anleitung. Ich nehme meine Aufsichtspflicht wahr." (§ 6 II Nr. 2 RDG) ### Schritt 3: Fachbereiche > Welche Rechtsgebiete deckt Ihre Beratungsstelle ab? Optionen (Mehrfachauswahl): - [ ] Asyl- und Flüchtlingsrecht (AsylG, AufenthG) - [ ] Aufenthaltsrecht allgemein (AufenthG, FreizügG/EU) - [ ] SGB II / Bürgergeld - [ ] SGB XII / Grundsicherung im Alter - [ ] SGB IX / Eingliederungshilfe (inkl. § 76b SGB IX Geflüchtete) - [ ] Rentenrecht / SGB VI - [ ] Mietrecht (privat) - [ ] Mietrecht (Sozialwohnung / WoBindG) - [ ] Verbraucherrecht / AGB - [ ] Arbeitsrecht (Kündigung, KSchG) - [ ] Familienrecht (Unterhalt, Sorgerecht) - [ ] Strafrecht (nur eingeschränkt – an Fachanwälte verweisen) - [ ] Sonstiges: [Freitext] ### Schritt 4: Aufsichtsmodell > Wie möchten Sie das Aufsichtsmodell einrichten? **Prüfungsgates (Default, anpassbar):** | Dokument | Default-Gate | |---|---| | Widerspruch (Fristen < 2 Wochen) | Sofortige Anleiterkonsultation | | Widerspruch (Frist > 2 Wochen) | Anleiter prüft vor Versand | | Klageschrift | Anleiter prüft und gibt frei (zwingend) | | Mandantenbrief mit Rechtsrat | Anleiter prüft vor Versand | | Intake-Protokoll | Anleiter nimmt Kenntnis | | Memo / Rechtsgutachten | Anleiter prüft inhaltlich | | Semesterübergabe | Anleiter muss bestätigen | Anleiter kann Gates verschärfen (z. B. alle Dokumente) oder – für erfahrene Studierende – für bestimmte Routinedokumente lockern. ### Schritt 5: Pädagogikhaltung > Wie lernen Studierende bei Ihnen am besten? | Haltung | Beschreibung | Geeignet für | |---|---|---| | **Ausführen** | Das System erstellt vollständige Entwürfe; Studierende analysieren und übergeben | Erfahrene Studierende (3.–5. Sem.), Routinedokumente | | **Anleiten** | Das System gibt Struktur und Schlüsselpunkte; Studierende füllen aus | Mittelstufe (2.–3. Sem.) | | **Lehren** | Das System stellt nur Fragen; Studierende erarbeiten Lösung | Anfangssemester, neue Fachgebiete | Default für gesamte Beratungsstelle + ggf. Übersteuern je Fachbereich / Dokumenttyp. ### Schritt 6: Verschwiegenheitsorganisation > Wie ist die IT-Infrastruktur organisiert? - Werden Mandantendaten in einem Cloud-System verarbeitet? → Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO erforderlich. - Wer hat Zugang zu den Mandantenakten? - Wie werden Akten nach 5 Jahren gelöscht (§ 50 BRAO Aufbewahrungspflicht)? - Einweisung der Studierenden in Verschwiegenheitspflichten? → Empfehlung: Schriftliche Verpflichtungserklärung zu § 203 StGB. ### Schritt 7: Örtliche Besonderheiten > Welche örtlichen Kontexte sind wichtig? - Zuständige BAMF-Außenstelle? - Zuständige Ausländerbehörde? - Jobcenter-Bezirke / Träger (kommunal oder BA)? - Sozialgerichte / Verwaltungsgerichte mit Zuständigkeit? - Kooperationspartner (Dolmetscherdienste, andere Beratungsstellen, Pro-Bono-Initiativen)? - Qualifizierter Mietspiegel vorhanden? (Relevant: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Köln) ### Schritt 8: CLAUDE.md schreiben Ausgabe: vollständige, aktualisierte `CLAUDE.md` mit allen erhobenen Konfigurationswerten. Struktur wie im CLAUDE.md-Template vorgegeben. Anschließend empfehlen: - `/rechtsberatungsstelle:leitfaden-erstellen` für jeden konfigurierten Fachbereich - `/rechtsberatungsstelle:einarbeitung` – Testlauf aus Studierenden-Perspektive ## Ausgabeformat Konfigurationsdatei (`CLAUDE.md`). Kein `[KI-GESTÜTZTER ENTWURF]`-Vermerk (Anleiter-Dokument). Länge: 80–180 Zeilen. ## Risiken / typische Fehler - **Anleitungsstruktur nur auf dem Papier:** § 6 Abs. 2 Nr. 2 RDG verlangt tatsächliche, nicht nur formelle Anleitung. Ein Anleiter, der monatlich einmal ins Büro schaut, genügt nicht. - **Fachbereiche zu weit gefasst:** Eine Beratungsstelle, die alles anbietet, kann nichts gut anbieten. Lieber weniger Bereiche mit klarer Gate-Struktur als viele Bereiche mit Qualitätslücken. - **IT-Sicherheit nicht mitgedacht:** Cloud-Systeme ohne AVV verletzen DSGVO Art. 28. Besonders kritisch bei Asylsuchenden (Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien). - **Semesterwechsel nicht organisiert:** Ohne klare Übergaberegeln fallen Mandate zwischen den Semestern durch. `/rechtsberatungsstelle:semester-übergabe` muss im Ablaufplan verankert sein.