strafprozess-modus
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/strafprozess-modusActivate StPO-specific settings for criminal case analysis.
- Identifies investigation stages and party roles in criminal proceedings.
- Highlights detention orders and procedural deadlines from case files.
- Applies BGH precedents and statutory provisions to legal documents.
- Extracts key procedural elements like indictment and trial dates.
SKILL.md
.github/skills/strafprozess-modusView on GitHub ↗
--- name: strafprozess-modus description: "Modus-Skill fuer StPO-Verfahren: Anklage Hauptverhandlung Revision nach Paragraph 333 ff. StPO und Wiederaufnahme. Stellt strafprozessuale Besonderheiten im Aktenauszug heraus: Anklageschrift Eroeffnungsbeschluss Hauptverhandlungstermine Beweisantragsrecht und Rechtsmittelfristen. BGH-Leitsaetze StPO enthalten." --- # Strafprozess-Modus (StPO) ## Zweck Dieser Modus-Skill aktiviert die verfahrensspezifischen Einstellungen für Strafverfahren nach der Strafprozessordnung (StPO). Strafakten haben eine andere Struktur als Zivilakten — Ermittlungsakte, Anklageschrift, Hauptverhandlungsprotokoll und Urteil sind die zentralen Dokumente. ## Triage — kläre vor Aktivierung des Modus 1. Stadium: Ermittlungsverfahren / Zwischenverfahren / Hauptverhandlung / Rechtsmittelverfahren? 2. Ist der Mandant Beschuldigter / Angeklagter / Nebenkläger / Zeuge? 3. Besteht Untersuchungshaft? (Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben!) 4. Welche Revisionsrügen sind geplant oder bereits erhoben? 5. Liegt ein Beweisantrag nach § 244 StPO vor oder ist einer geplant? ## Zentrale Normen (StPO) - §§ 160-170 StPO — Ermittlungsverfahren (Ermittlungsauftrag der StA, Einstellung, Anklage) - § 200 StPO — Inhalt der Anklageschrift (wesentliches Ergebnis der Ermittlungen) - §§ 226-275 StPO — Hauptverhandlung (Eröffnung, Vernehmung, Beweisaufnahme, Schluss) - § 244 Abs. 2 StPO — Aufklärungspflicht des Gerichts; § 244 Abs. 3-6 StPO — Beweisantragsrecht - §§ 333-358 StPO — Revision; § 341 StPO — Revisionsfrist 1 Woche; § 345 — Begründungsfrist 1 Monat - §§ 314-332 StPO — Berufung (Landgericht als Berufungsgericht) - §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft (Haftgründe, Haftprüfung, Haftverschonung) ## Rechtsprechung (BGH — Leitsätze Strafprozessrecht) - BGH, Beschl. v. 08.09.2021 - 1 StR 188/21, BGHSt 66, 185 — Zu den Anforderungen an die Revisionsbegründung nach § 344 Abs. 2 StPO: Verfahrensrüge muss den Mangel so klar beschreiben dass das Revisionsgericht ohne Aktenkenntnis prüfen kann. - BGH, Urt. v. 03.03.2022 - 4 StR 410/21, NStZ 2022, 440 — Zur Ablehnung von Beweisanträgen nach § 244 Abs. 3 StPO: gerichtliche Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit setzt voraus dass die unter Beweis gestellte Tatsache selbst dann den Schuldspruch nicht berührt wenn sie wahr ist. - BGH, Beschl. v. 11.11.2020 - 1 StR 328/20, NJW 2021, 411 — Zur Untersuchungshaft und dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz: bei langer Verfahrensdauer steigen die Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. - BGH, Urt. v. 21.07.2021 - 5 StR 420/20, BGHSt 66, 118 — Verwertungsverbote bei rechtswidrig erlangten Beweismitteln: Abwägung nach dem Schweregrad des Strafvorwurfs und der Intensität des Verfahrensverstosses. ## Kommentarliteratur - Löwe/Rosenberg StPO, § 244 Rn. 1 ff. (Beweisantragsrecht und Aufklärungspflicht) - MüKo StPO/Peters § 200 Rn. 1 ff. (Anklageschrift) - KK-StPO/Fischer § 341 Rn. 1 ff. (Revisionsfrist) - Schönke/Schröder StGB — allgemein bei materiell-rechtlichen Fragen ## Typischer Verfahrensablauf 1. Ermittlungsverfahren (Staatsanwaltschaft / Polizei) 2. Anklageschrift der Staatsanwaltschaft 3. Zwischenverfahren — Eröffnungsbeschluss (§ 207 StPO) 4. Terminsladung zur Hauptverhandlung 5. Hauptverhandlung (§§ 226 ff. StPO) 6. Urteilsverkündung 7. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) ## Besonderheiten der Strafakte ### Ermittlungsakte Die Ermittlungsakte umfasst Vernehmungsprotokolle, Observationsberichte, Beschlagnahmeverzeichnisse, Gutachten der Ermittlungsbehörden und sonstige Beweismittel. Sie bildet die Grundlage der Anklage. **Im Aktenauszug:** - Umfang der Ermittlungsakte (Bände und Blätter) - Wesentliche Ermittlungsschritte (Durchsuchungen, Festnahmen, TKÜ) - Sachverständigengutachten der Ermittlungsbehörden ### Anklageschrift **Zu erfassen:** - Anklagebehörde und Datum - Angeklagte mit vollständigen Personalien - Vorgeworfene Taten mit Tatzeit Tatort und Norm - Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen (§ 200 Abs. 2 StPO) ### Hauptverhandlung - Termine mit Verhandlungsdauer und wesentlichem Inhalt - Beweisanträge der Verteidigung (§ 244 StPO) - Ablehnungsbeschlüsse des Gerichts - Zeugenaussagen (kurze Zusammenfassung) - Sachverständige in der Hauptverhandlung ## Kritische Fristen (StPO) | Frist | Norm | Dauer | |---|---|---| | Revisionsfrist | § 341 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung | | Revisionsbegründungsfrist | § 345 StPO | 1 Monat ab Zustellung Urteil | | Berufungsfrist | § 314 StPO | 1 Woche ab Urteilsverkündung | | Haftprüfungsantrag | § 117 StPO | jederzeit | **Besondere Hervorhebung:** Die Revisionsfrist von einer Woche ab Urteilsverkündung ist eine der kürzesten Fristen im deutschen Prozessrecht und wird im Aktenauszug besonders prominent hervorgehoben. ## Wiederaufnahme (§§ 359 ff. StPO) Gesondert darzustellen: - Wiederaufnahmegrund (§ 359 Nrn. 1 bis 6 StPO) - Neue Tatsachen oder Beweismittel - Vorheriger Verfahrensverlauf ## Besonderheiten im Aktenauszug - Parteibezeichnungen: „Angeklagter", „Staatsanwaltschaft", „Nebenkläger" - Keine Schuldvermutung im Aktenauszug - Freispruch und Verurteilung neutral darstellen - Bei laufender Untersuchungshaft: Haftverlängerungsbeschlüsse und Haftdauer hervorheben