tom-und-zertifizierungen-pruefen
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npx mdskill add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht/tom-und-zertifizierungen-pruefenDiese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten.
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--- name: tom-und-zertifizierungen-pruefen description: "Pruefe technische und organisatorische Massnahmen des KI-Anbieters und seine Zertifizierungen. Maßstab Art. 32 DS-GVO ISO 27001 BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) SOC zwei Typ zwei TISAX. Zentral fuer Berufsrecht no training Zero-Retention EU-Hosting Verschluesselung Loeschkonzept Audit-Recht. DAV-Stellungnahme Seite dreizehn vierzehn." --- # TOM und Zertifizierungen prüfen ## Disclaimer Diese Forprüfung ist keine Rechtsberatung, sondern strukturierte Argumentationshilfe für das Anbietergespräch. Die abschließende berufsrechtliche und strafrechtliche Beurteilung bleibt der inhabilen Kanzlei beziehungsweise einer beauftragten Spezialkanzlei vorbehalten. ## Norm und Rahmen Berufsrechtlich verlangt die Sorgfaltspflicht bei der Dienstleisterauswahl (Abs. 2 der jeweiligen Dienstleisterregelung), dass die technische und organisatorische Sicherheit des Anbieters überzeugt. Datenschutzrechtlich präzisiert das Art. 32 DS-GVO. Die DAV-Stellungnahme 32/2025 (Seite 13) stellt klar: Die Verschlüsselung darf nicht so weit gefordert werden, dass sie die KI-Dienstleistung entwertet. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die das KI-System-Inferencing unmöglich macht, ist berufsrechtlich nicht zu verlangen. ## "no training" — Zentralfrage Nach DAV S. 14 ist die Übermittlung von Mandatsdaten zu Trainingszwecken nicht von der Erforderlichkeitsschwelle des Abs. 1 gedeckt. Daher muss der Vertrag eine **"no training"-Klausel** enthalten — eine ausdrückliche Verpflichtung des Anbieters, eingegebene Mandatsdaten nicht zum Training des Modells zu verwenden. Bei API-Aufrufen an Drittmodelle (etwa OpenAI Azure Service) ist zusätzlich der "no training"-Status des Drittmodells nachzuweisen. ## Zero Retention Die Speicherdauer eingegebener Mandatsdaten beim Anbieter ist möglichst gering zu halten. Optimal: "Zero Retention" — die Daten werden nach der Verarbeitung sofort gelöscht (typisch 0 oder 30 Sekunden nach Abschluss der API-Anfrage). Andernfalls eine konkrete kurze Frist (24 Stunden, sieben Tage). Pauschalfristen wie "bis zu 90 Tage" sind problematisch. ## Zertifizierungen ### ISO 27001 Internationaler Standard für Informationssicherheitsmanagementsysteme. **Mindeststandard**. Prüfen: Geltungsbereich (alle relevanten Standorte und Systeme), Zertifizierungsstelle (akkreditiert), Ausstellungsdatum (höchstens drei Jahre alt), Anhang A Controls relevant. ### BSI C5 (Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue) Vom BSI entwickelter Standard für Cloud-Anbieter. Für Berufsgeheimnisträger besonders aussagekräftig, weil deutsche behördliche Standardkriterien. Es gibt Typ-1- und Typ-2-Testate; Typ 2 ist der Goldstandard. ### SOC 2 Typ 2 US-Standard, oft bei US-Anbietern vorhanden. Trust Services Criteria: Security, Availability, Processing Integrity, Confidentiality, Privacy. Bei US-Anbietern Mindestnachweis, aber nicht spezifisch genug für deutsches Berufsrecht. ### TISAX Branchenstandard der Automobilindustrie. Für Legal-AI selten einschlägig, aber bei Mandanten aus der Automotive-Branche relevant. ### EU Cloud Code of Conduct DSGVO-spezifisches Konformitätsverfahren nach Art. 40 DS-GVO. Hilfreich, aber keine eigenständige Sicherheitszertifizierung. ## Konkrete Prüfpunkte ### EU-Hosting - Speicherort der Daten ausschließlich in EU/EWR? - Auch Backups in EU/EWR? - Verarbeitung (Inferencing) in EU/EWR? - Vertraglich abgesichert oder nur als Selbstauskunft? ### Verschlüsselung - Transportverschlüsselung TLS aktuell (mindestens TLS einskommadrei) - Verschlüsselung im Ruhezustand (AES 256) - Schlüsselverwaltung: Anbieter oder Kanzlei (Bring-your-own-key)? ### Zugriffskontrolle - Rollenbasierte Zugriffskontrolle beim Anbieter - Audit-Logs aller Zugriffe auf Mandatsdaten - Vier-Augen-Prinzip bei Administratorenzugriffen - Mitarbeiter-Verpflichtungen (Verschwiegenheit, Background Check) ### Löschkonzept - Auf Anforderung der Kanzlei - Automatisch nach Vertragsende - Bestätigung der Löschung durch Anbieter (Löschprotokoll) - Auch in Backups und Logs ### Audit-Recht - Recht der Kanzlei zur Auditierung - Vorhandene Testate als Surrogat (typisch) - Mindestens jährliche Aktualisierung der Testate ### Meldepflichten - Information bei Sicherheitsvorfällen (24 bis 48 Stunden) - Information bei Behördenanfragen - Information bei Subunternehmerwechsel ## Prüfschema | Punkt | Status | Ampel | Bemerkung | |---|---|---|---| | "no training"-Klausel | | | | | Zero Retention oder kurze Frist | | | | | ISO 27001 (akt. Testat) | | | | | BSI C5 (Typ 2 bevorzugt) | | | | | SOC 2 Typ 2 | | | | | EU-Hosting vertraglich | | | | | Verschlüsselung TLS plus Rest | | | | | Audit-Logs | | | | | Löschkonzept | | | | | Meldepflicht Sicherheitsvorfall | | | | | Audit-Recht | | | | ## Typische Lücken - "Wir nehmen Sicherheit ernst" ohne Zertifikat - ISO-Zertifikat nur für Hauptsitz, nicht für Verarbeitungsstandort - Trust Center mit Versprechen, die nicht im Vertrag stehen - Löschung nur "auf Anforderung", keine automatische - Keine "no training"-Klausel für das verwendete Modell ## Output Tabellarische Bewertung. Defizite landen im Rückfragebrief mit der Aufforderung, Zertifikate, Geltungsbereiche und Vertragsklauseln vorzulegen. ## Aktuelle Rechtsprechung - EuGH, Urt. v. 14.12.2023 — C-340/21 (Natsionalna agentsia za prihodite), NJW 2024, 685 Rn. 55–79: Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO müssen tatsächlich wirksam sein; unzureichende TOMs begründen keine automatische Haftung nach Art. 82 DSGVO, aber sie sind ein starkes Indiz für Pflichtverletzung. - BGH, Urt. v. 06.07.2021 — VI ZR 40/20, NJW 2021, 2726 Rn. 28: Zur Haftung für unzureichende technische Sicherheitsmaßnahmen bei Datenpannen; der Verantwortliche muss dem Stand der Technik entsprechende TOMs nachweisen können. - OLG Dresden, Urt. v. 30.11.2021 — 4 U 1158/21, NJW 2022, 334 Rn. 22: Schadensersatzpflicht bei mangelnden TOMs nach Art. 32 DSGVO; Zertifizierungen (ISO 27001) erhöhen Beweislastchancen des Verantwortlichen erheblich. - LG München I, Urt. v. 09.12.2021 — 31 O 16606/20, ZD 2022, 115 Rn. 18: Zum Zusammenhang zwischen unzureichenden TOMs und Schadensersatzpflicht nach Art. 82 DSGVO; fehlende Verschlüsselung trotz sensiblen Datenmaterials ist Pflichtverletzung. ## Zentrale Normen (Paragrafenkette) - Art. 32 DSGVO — Technische und organisatorische Maßnahmen; Stand der Technik - Art. 28 Abs. 3 lit. c DSGVO — TOM-Anlage als Pflichtbestandteil der AVV - Art. 83 Abs. 4 DSGVO — Bußgeld bei Verstoß gegen Art. 32: bis 10 Mio. EUR oder 2 % ## Kommentarliteratur - Bergt, in: Kühling/Buchner DSGVO/BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 32 DSGVO Rn. 1–60: Umfassend zu den Anforderungen an TOMs; Bezug auf BSI-Grundschutz, ISO 27001, BSI C5; Stand der Technik. - DAV-Stellungnahme Nr. 32/2025, S. 13–14: Zu den TOM-Anforderungen bei KI-Anbietern; ISO 27001 und BSI C5 Typ 2 als Mindeststandards; no-training und Zero-Retention als berufsrechtlich relevante TOMs. ## Triage zu Beginn 1. Liegt eine aktuelle TOM-Anlage (mit Datum) zum Vertrag vor? 2. Ist eine ISO-27001-Zertifizierung vorhanden und aktuell (nicht älter als 12 Monate)? 3. Bei Cloud-Anbieter: BSI C5 Typ 2 Testat vorhanden? 4. Sind "no training" und Zero-Retention-Regelungen in den TOMs enthalten? 5. Gibt es ein Audit-Recht der Kanzlei? ## Output-Template — TOM-Prüfvermerk **Adressat:** Kanzlei intern — Tonfall: sachlich-juristisch ``` TOM-Prüfvermerk [DATUM] Anbieter: [NAME] | Vertrag: [DOKUMENT, VERSION] Prüfpunkt 1: TOM-Anlage Vorhanden: ja / nein | Datum: [DATUM] Verschlüsselung (Transport/Ruhezustand): [TLS 1.3 / AES-256 / unklar] Zugangskontrolle / RBAC: [beschrieben / nicht beschrieben] Löschkonzept: [beschrieben / nicht beschrieben] Prüfpunkt 2: Zertifizierungen ISO 27001: [vorhanden / nicht vorhanden] | Gültigkeit: [DATUM] BSI C5 Typ 2: [vorhanden / nicht vorhanden] SOC 2 Typ 2: [vorhanden / nicht vorhanden] Prüfpunkt 3: Berufsrechtliche TOM-Besonderheiten No-training-Klausel: [vorhanden / Lücke] Zero-Retention: [vorhanden / Lücke] EU-Hosting-Zusicherung: [vorhanden / Lücke] Audit-Recht Kanzlei: [vorhanden / Lücke] Ergebnis Ampel TOM/Zertifizierungen: GRUEN / GELB / ROT Luecken: [BESCHREIBUNG] ```