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name: evidenz-qualitaet-bewertung
description: "Bewertet die Qualitaet und Belastbarkeit der vorgelegten Belege fuer eine Marktabgrenzung: interne Unternehmensdokumente Kundenverhaltensdaten Marktdaten Elastizitaeten Diversion Ratios Branchenberichte. Erkennt selektive Datenwahl methodische Schwaechen und fehlende Triangulation."
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# Evidenz-Qualitätsbewertung
## Grundprinzip
Eine Marktabgrenzung ist nur so stark wie die sie stützenden Belege. Die EU-Bekanntmachung 2024 unterscheidet zwischen quantitativen und qualitativen Belegen und verlangt eine kohärente, vollständige Darstellung.
## Evidenztypen und ihre Bewertung
### 1. Interne Unternehmensdokumente
**Qualität:** Sehr hoch — spiegeln tatsächliche Geschäftssicht wider.
Relevante Dokumente:
- Marktanalysen für Investoren / Vorstand.
- Wettbewerbsbeobachtungs-Berichte.
- Produktentwicklungs-Strategien (zeigen wahrgenommene Substitute).
- Preissetzungsdokumente (wer wird als Preisreferenz genutzt?).
**Risiko:** Selektive Vorlage von Dokumenten, die die gewünschte Marktabgrenzung stützen.
Prüfung: Gibt es widersprüchliche interne Dokumente, die in der Vorlage fehlen?
### 2. Kundenverhaltensdaten
- Warenkorbanalysen (werden Produkte zusammen oder alternativ gekauft?).
- Kundenbefragungen zu Wechselabsichten (Diversion Surveys).
- Loyalitäts- und Abwanderungsdaten.
**Methodische Anforderungen:** Repräsentativität der Stichprobe, Framing der Befragungsfragen.
### 3. Marktdaten und Marktforschungsberichte
- Branchenberichte (GfK, Nielsen, Gartner, IDC): Wie definieren sie den Markt?
- Abweichung von externen Berichten von der vorgelegten Abgrenzung? → Erklärung erforderlich.
### 4. Elastizitäten und Diversion Ratios
Siehe vertiefend: Skill `elastizitaeten-diversion-ratios`.
Prüffragen:
- Wurden ökonometrische Methoden offengelegt?
- Wurde auf Endogenitätsprobleme eingegangen?
- Datenperiode repräsentativ (kein Sondermarktphase)?
### 5. Triangulationsprinzip
Eine starke Marktabgrenzung stützt sich auf mehrere unabhängige Evidenzquellen, die übereinstimmen. Warnsignal: Nur eine einzige Datenquelle.
## Red-Flag-Liste Evidenz
| Red Flag | Beschreibung |
|----------|-------------|
| Cherry Picking | Nur günstige Studien zitiert |
| Fehlende Quellenangaben | Behauptungen ohne Nachweis |
| Veraltete Daten | Marktdaten > 3 Jahre alt |
| Nicht-repräsentative Stichprobe | Kundenbefragung nur bei loyalen Kunden |
| Widerspruch zu internen Dokumenten | Externe Abgrenzung weicht von internem Marktverständnis ab |
| Fehlende Elastizitäts-Schätzung | SSNIP-Test ohne Datenbasis |
## Bewertungsskala
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Evidenzqualität: [sehr stark / stark / mittel / schwach / unzureichend]
Hauptmangel: [...]
Triangulation: [gegeben / fehlend]
Selektivitätsrisiko: [niedrig / mittel / hoch]
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## Leitentscheidungen Evidenzqualitaet
- EuGH, Urt. v. 10.07.2008 — C-413/06 P (Bertelsmann/Sony), Slg. 2008, I-4951 — Oekonomische Gutachten vor EuGH; Beweiswuerdigung; Sachverstaendige EK und Parteien; Gesamtschau.
- EuGH, Urt. v. 21.09.2023 — C-176/19 P (Servier), ECLI:EU:C:2023:700 — Qualitaetsanforderungen an Marktdefinitions-Begruendung der EK; nicht nur kumulative Behauptungen.
- BGH, Beschl. v. 07.11.2023 — KZR 67/21, WuW 2024, 90 — Deutsche Rezeption; oekonomische Sachverstaendige als Beweismittel; Gericht prueft selbst nach § 86 VwGO-Pendant.
## Kommentarliteratur
- Bechtold/Bosch GWB § 18 Rn. 1-30 (Beweislast, Beweismittel, Sachverstaendige)