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name: fachanwalt-erbrecht-testamentsentwurf
description: "Eigenhaendiges oder oeffentliches Testament gestalten §§ 2229 ff. BGB. Berliner Testament gemeinschaftliches Testament Ehegatten § 2265 BGB Wechselbezuegliche Verfuegungen § 2270 BGB. Erbeinsetzung Vermaechtnis Teilungsanordnung Auflage Vor- und Nacherbschaft Testamentsvollstreckung §§ 2197 ff. BGB. Pflichtteilsstrafklausel Wiederverheiratungsklausel Pflichtteilsverzicht § 2346 BGB. Erbschaftsteuerliche Aspekte ErbStG."
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# Testamentsentwurf
## Aktuelle Rechtsprechung
- BGH, Beschl. v. 19.06.2019 - IV ZB 30/17, NJW 2019, 2534 Rn. 12 — Eigenhaendiges Testament: vollstaendig handschriftlich, mit Ort, Datum und Unterschrift; Machinenschriftliches ist nichtig (kein Aufloesungsweg durch § 2247 Abs. 3 BGB-Ausnahme moeglich).
- BGH, Urt. v. 07.07.2004 - IV ZR 187/03, NJW 2004, 2679 Rn. 18 — Wechselbezuegliche Verfuegungen im gemeinschaftlichen Testament (§ 2270 BGB) verlieren nach dem Tod eines Ehegatten ihre Widerruflichkeit; der ueberlebende Ehegatte ist nach dem Tod des anderen gebunden.
- BGH, Urt. v. 27.11.2013 - IV ZR 206/12, NJW 2014, 856 Rn. 22 — Eine Pflichtteilsstrafklausel (Berliner Testament) ist nur wirksam, wenn sie die betroffene Person aus ihrer Stellung als Erbe oder Vermaechnisnehmer ausschließt; bloss finanzielle Sanktionen ohne Enterbungsfolge gentgen nicht.
- BGH, Urt. v. 20.09.2017 - IV ZR 490/16, NJW 2018, 225 Rn. 16 — Vor- und Nacherbschaft (§§ 2100 ff. BGB): Der Nacherbe hat gegenüber dem Vorerben Schutzansprueche bei gefaehrdender Verwaltung des Nachlasses; Vorerbe-Veraeusserungen binden den Nacherben grundsaetzlich nicht.
## Kommentarliteratur
- MuKoBGB/Sticherling, §§ 2229-2264 Rn. 1-60 (Testamentsformen, Testierfaehigkeit)
- Staudinger/Muscheler, §§ 2265-2273 Rn. 1-40 (Gemeinschaftliches Testament, Wechselbezueglichkeit)
- BeckOK BGB/Litzenburger, § 2303 Rn. 1-20 (Pflichtteil, Entzug, Strafklausel)
## Kaltstart-Rückfragen
1. Familienstand des Erblassers, Anzahl Kinder, Vorehen, Patchwork? Wer sind die gesetzlichen Erben?
2. Vermögensumfang grob: Immobilien, Unternehmen, Bankvermögen, Lebensversicherungen mit Bezugsrecht?
3. Ehevertrag oder Güterstand? Gibt es bereits ein früheres Testament oder einen Erbvertrag (Bindungswirkung)?
4. Welche Zielsetzung — Versorgung des Ehegatten, Unternehmensfortführung, Behinderung eines Kindes, Pflichtteilsreduzierung, steueroptimierte Übertragung?
5. Sollen Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen oder Testamentsvollstreckung vorgesehen werden?
## Anspruchsgrundlagen und Normen
- Testierfähigkeit ab 16 Jahren (§ 2229 Abs. 1 BGB), eigenhändiges Testament erst ab 18 (§ 2247 BGB), eigenhändig vollständig handschriftlich mit Ort, Datum, Unterschrift.
- Öffentliches Testament beim Notar (§§ 2231 Nr. 1, 2232 BGB) — beweissicherer, kein Erbscheinerfordernis bei Grundbuchberichtigung (§ 35 GBO).
- Gemeinschaftliches Testament nur unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern (§ 2265 BGB), wechselbezügliche Verfügungen § 2270 BGB binden den Überlebenden nach dem ersten Erbfall.
- Berliner Testament § 2269 BGB — gegenseitige Erbeinsetzung mit Schlusserben.
- Erbvertrag §§ 2274 ff. BGB — beidseitige Bindung, nur notariell.
- Pflichtteilsverzicht (§ 2346 Abs. 2 BGB) — nur notariell § 2348 BGB.
- Testamentsvollstreckung §§ 2197–2228 BGB — Verwaltungs-, Abwicklungs- oder Dauervollstreckung.
- Internationales Erbrecht: bei grenzüberschreitenden Bezügen Rechtswahl nach Art. 22 EU-ErbVO (650/2012) möglich.
Standardliteratur: Grüneberg BGB § 2247 ff.; MüKo-BGB / Leipold zu §§ 2247–2270.
## Gestaltungsregeln
| Klausel | Funktion | Hinweis |
|---|---|---|
| Erbeinsetzung Quote | Wer wird Erbe (§ 2087 Abs. 1 BGB) | „als Alleinerbe" oder „zu Quote x" — keine Einzelgegenstände ohne Quotenangabe |
| Vermächtnis | Einzelgegenstand schuldrechtlich (§ 1939 BGB) | Vermächtnisnehmer ist nicht Erbe |
| Teilungsanordnung § 2048 BGB | Verteilung unter Erben | Berührt nicht die Quote |
| Pflichtteilsstrafklausel | Wer Pflichtteil verlangt verliert Schlusserbenstellung | Üblich im Berliner Testament |
| Wiederverheiratungsklausel | Bedingte Verfügung bei Wiederheirat | Vorsicht — keine sittenwidrige Behinderung |
| Behindertentestament Vor- und Nacherbschaft mit Dauer-TV | Schutz vor Zugriff Sozialhilfeträger §§ 93 102 SGB XII | Grundsatzentscheidung BGH IV ZR 169/89, Urt. v. 21.03.1990, NJW 1990, 2055; bestätigt BGH IV ZR 231/92, Urt. v. 20.10.1993; Pflichtteilsverzicht BGH IV ZR 7/10, Urt. v. 19.01.2011. |
## Schreibvorlage eigenhändiges Berliner Testament
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Gemeinschaftliches Testament
Wir Eheleute [Name 1] geboren am [Datum 1] und [Name 2] geboren am
[Datum 2] beide wohnhaft in [Ort] errichten hiermit folgendes
gemeinschaftliches Testament.
§ 1 Gegenseitige Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschraenkten Erben ein.
§ 2 Schlusserben
Schlusserben des Laengstlebenden werden unsere gemeinsamen Kinder
[Name a] und [Name b] zu gleichen Teilen.
§ 3 Pflichtteilsstrafklausel
Macht ein Kind nach dem Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil
geltend so ist es auch nach dem Tod des Laengstlebenden auf den
Pflichtteil beschraenkt.
§ 4 Wechselbezueglichkeit
Saemtliche Verfuegungen sind wechselbezueglich § 2270 BGB.
[Ort] [Datum]
[Eigenhaendige Unterschrift Ehegatte 1]
[Eigenhaendige Unterschrift Ehegatte 2]
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## Übergabe
- Bei Vermögen über Freibeträgen (Ehegatte 500 TEUR Kinder 400 TEUR § 16 ErbStG) Hinweis auf Schenkungs-/Erbschaftsteuerberatung.
- Bei Unternehmensvermögen Nachfolgeregelung gesondert prüfen (Begünstigungen §§ 13a, 13b ErbStG).
- Empfehlung Hinterlegung beim Amtsgericht (§ 2248 BGB) — Hinterlegungsgebühr nach GNotKG (KostO ist durch das 2. KostRMoG vom 23.07.2013, BGBl. I S. 2586, mit Wirkung zum 01.08.2013 außer Kraft getreten).
- Anschluss-Skill bei späterem Erbfall: `fachanwalt-erbrecht-erbschein-antrag`.