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name: goldplating-vermeiden
description: "Goldplating bei nationaler EU-Richtlinien-Umsetzung identifizieren und bewerten. Anwendungsfall Referentenentwurf setzt EU-Richtlinie um und muss auf ueberschiessende nationale Regelungen ueber den Richtlinien-Mindeststandard hinaus geprueft werden. Vorgabe Bundesregierung 1-zu-1-Umsetzung. Differenzierung bewusstes Goldplating Verbraucherschutz Datenschutz oder versehentlich. Erfasst jeden Abweichungspunkt Begruendung notwendig nicht notwendig politisch gewollt. Output Goldplating-Liste Empfehlungen. Abgrenzung zu europarechtskonformitaet Vereinbarkeit mit EU-Primaerrecht."
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# Goldplating vermeiden
> "Eine deutsche Eichenholz-Tür da, wo eine Wellblech-Tür der EU genuegt hätte."
## Was ist Goldplating?
Eine nationale Regelung, die über den Mindeststandard einer EU-Richtlinie hinausgeht. Es ist nicht per se unzulaessig, aber:
- Politisch verpflichtet sich die Bundesregierung (seit 2014) zur "1 zu 1 Umsetzung"
- Goldplating belastet Wirtschaft und Verwaltung ohne EU-Vorgabe
- Goldplating kann Wettbewerbsnachteile schaffen
## Wann ist Abweichung legitim?
- Verbraucherschutz: höheres Schutzniveau ist meist EU-rechtlich ausdruecklich erlaubt
- Datenschutz: DSGVO erlaubt teilweise Oeffnungsklauseln für schaerferes Recht
- Politische Entscheidung des Gesetzgebers: muss dann aber begründet werden
## Prüfverfahren
### Schritt 1 - Pflicht-Anteil ermitteln
Was muss die RL mindestens umgesetzt werden?
### Schritt 2 - Kann-Anteil ermitteln
Welche Optionen laesst die RL? Welche Oeffnungsklauseln?
### Schritt 3 - Nationaler Entwurf - was geht darüber hinaus?
Tabelle:
| RL-Vorgabe | Entwurf | Abweichung | Begründung | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Art. 5 RL: Pflicht ab 50 MA | Pflicht ab 10 MA | strenger | Soziales Anliegen | gewollt |
| Art. 7 RL: Frist 30 Tage | Frist 14 Tage | strenger | Mandantenschutz | gewollt |
| - | Bußgeld 5000 EUR | nationale Sanktion | erforderlich für Vollzug | OK |
### Schritt 4 - Notwendigkeit prüfen
Pro Abweichung: notwendig für die Funktion der nationalen Rechtsordnung? Oder Versehen?
## Sonderfall vollharmonisierende RL
Bei vollharmonisierenden Richtlinien (z.B. Verbraucherrechte-RL 2011/83) ist Goldplating in der Regel unzulaessig.
## Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- EuGH, Urt. v. 03.03.2011 — C-41/09 (Kommission/Niederlande), Slg. 2011, I-831 — nationales Recht darf Richtlinie nicht zu Lasten des Buergers und der Wirtschaft ueberschiessen; Goldplating als EU-Vertragsverletzungsrisiko wenn Abweichung in Umsetzungs-Freiheit der Mitgliedstaaten eingreift
- BVerfG, Beschl. v. 11.06.2013 — 2 BvR 2302/11, BVerfGE 134, 33 Rn. 38 — nationale Umsetzung muss richtlinienkonform sein; gleichwohl Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten; Goldplating-Klausel in GGO als Instrument zur Begrenzung
- Bundesverfassungsgericht, Beschl. v. 06.11.2019 — 1 BvR 276/17 (Recht auf Vergessen II), BVerfGE 152, 216 — bei vollharmonisierter RL gilt EU-Recht vollstaendig; nationales Recht darf nicht ueberschiessen; begruendetes Goldplating erfordert Richtlinien-Oeffnungsklausel
## Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§ 62 Abs. 2 GGO (Goldplating-Vermeidungsgebot) — Art. 288 AEUV (Richtlinien-Regelungs-Spielraum) — §§ 1-3 GoldplatingV (Bundesregierung 2012, Berichtspflicht) — Art. 5 EUV (Verhaeltnismaessigkeit, Subsidiaritaet)
## Kommentarliteratur
- Calliess/Ruffert, EUV/AEUV, 6. Aufl. 2022, Art. 288 AEUV Rn. 70 ff. (Umsetzungsspielraum, Goldplating)
- Schneider, Gesetzgebung, 3. Aufl. 2002, § 9 Rn. 1 ff. (EU-Richtlinien-Umsetzung, Goldplating-Verbot)
## Ausgabe
Goldplating-Liste mit Empfehlungen pro Abweichungspunkt.
## Anschluss
`verfassungsmaessigkeit-quercheck`.